Förderung der Jugend- und Altenhilfe in Verbindung mit der Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, die Förderung der Hilfe für Verfolgte und Flüchtlinge, die Förderung des Suchdienstes für Vermisste, die Verfolgung mildtätiger Zwecke, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit dem Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes Essen e.V. und dessen Tochterfirmen in Rechtsform von gemeinnützigen GmbHs gemäß Aufstellung der Kooperationspartner in der Anlage zur Satzung in der Form, dass die Gesellschaft Dienst- und Serviceleistungen im Rahmen eines Mahlzeitdienstes für Alten-, Alterswohn- und Pflegeheime und Kindertagesstätten für den Verein erbringt, sowie die Durchführung von Sanitätswachen und Rettungsdiensten.
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