1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe sowie die Förderung mildtätiger Zwecke, insbesondere durch den Betrieb von Heimen und Einrichtungen der Altenpflege, der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege von Personen, die im Sinne des § 53 AO hilfsbedürftig sind, einschließlich deren sozialer Betreuung. 2. Dieser Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Führung und den Betrieb von Alten- und Pflegeeinrichtungen im räumlichen Zuständigkeitsbereich der Gesellschafter, in denen alte, pflegebedürftige Menschen im Rahmen abzuschließender Versorgungsverträge interdisziplinär gepflegt, betreut, untergebracht und beköstigt werden, sowie die Bereitstellung ambulanter Pflegedienste, des Menüservice und des Angebots von Wohngelegenheiten, vor allem des Betreuten Wohnens. 3. Im Rahmen der durch die §§ 51 ff. AO in der jeweils gültigen Fassung gesetzten Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf mit Zustimmung des Deutschen Roten Kreuzes e.V.und des Vereins Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. und sofern dies ihre Gemeinnützigkeit nicht beeinträchtigt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, sich an solchen Unternehmen beteiligen oder die Betriebsführung für andere Einrichtungen der in Absatz 2 beschriebenen Art übernehmen.
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