Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich, trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von lntegrationsfachdiensten, auf besondere Schwierigkeiten stößt. Das Integrationsunternehmen ist ein Unternehmen nach § 132 Abs. 1 SGB IX, in welchem mindestens 40 v.H. der Beschäftigten besonders betroffene, schwerbehinderte Menschen sind, jedoch in der Regel nicht mehr als 50 v.H. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch die Übernahme der Speiseversorgung der folgenden gemeinnützigen Organisationen im Raum Freiburg: - Betrieb einer Mensa für Schüler, Lehrer und Angestellte in den Räumlichkeiten des United World College, Freiburg, eine Einrichtung der Robert Bosch College UWC gGmbH, Freiburg; - Speiselieferungen an andere gemeinnützige Organisationen, Kliniken usw; - Durchführung von festlichen und kulturellen Veranstaltungen in den Räumen der Mensa. Zur Qualifizierung der behinderten Menschen soll, neben der Schaffung von vielfältigen Beschäftigungsmöglichkeiten in Küche und Service, die Inklusion durch Begegnung mit Schülern des UWC-Colleges gefördert werden.
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Sozialwesen
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