Förderung der Jugend- und Familienhilfe. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand des Unternehmens die Jugend- und Familienhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) Organisation und Durchführung intensiver sozialpädagogischer Betreuungen in ambulanter und stationärer Form; b) Maßnahmen zur Erholung und zur Integration benachteiligter und behinderter Kinder und Jugendlicher sowie junger Erwachsener; c) Förderung des Kontaktes und des Austausches von Kindern und Jugendlichen verschiedener Länder zum Zwecke des Kennenlernens und der gegenseitigen Verständigung. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung des vorgenannten Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie darf hierzu - im Rahmen des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - weiterer Zweckbetriebe oder wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe betreiben. Des weiteren darf die Gesellschaft - im Rahmen des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.
Sozialwesen
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