Anlageberatung und Vermittlung in Bezug auf Anteile oder Aktien an inländischen Investmentvermögen im Rahmen der Bereichsausnahme gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 11 des Gesetzes zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (WpIG) bzw. § 2 Abs. 6 Nr. 8 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) auf Grundlage einer Anlageberatung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG bzw. des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG in Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Gewerbeordnung (GewO); Berater für Vermögensverwaltungsstrategien im Rahmen der Zulassung des 34f GewO; Aufkauf von Beständen im Bereich des 34f GewO (unter anderem im Rahmen der Unternehmensnachfolge); Beteiligung an ökologisch, zukunftsorientierten Projekten (wie z. B. Solaranlagen, Windkraftanlagen, Ladestationen für Autos mit alternativen Antrieben); Vermittlung von Versicherungsprodukten nach 34d GewO (wie z. B. Fondspolicen, Rückdeckungen für Pensionszusagen und Unterstützungskassen, die die Vermögensverwaltungsstrategien im Rahmen der Zulassung des 34f GewO beinhalten).
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