1. Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 i.V.m. mit § 43 a Abs. 2 WPO, insbesondere a) die Durchführung von betriebswirtschaftlichen Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Institutionen; b) die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten; c) Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen; d) die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten; e) die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten; f) die betriebswirtschaftliche Beratung; g) die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen; h) die Prüfung von EDV-Systemen und die damit zusammenhängende Beratung sowie i) die Tätigkeit als Sachverständige und die Erstellung von Gutachten. 2. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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