Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung von Menschen mit Behinderungen gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 10 Abgabenordnung, b) die Förderung der Berufsbildung gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 7 Abgabenordnung und c) die Förderung des Umweltschutzes gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 8 Abgabenordnung. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Entwicklung von zeitgemäßen Formen der sozialen Hilfe für und mit hilfsbedürftigen Menschen. b) Förderung einer möglichst eigenständigen Entwicklung von hilfsbedürftigen Menschen. c) die Schaffung von Möglichkeiten, damit Menschen mit Einschränkungen eine "Bühne" gegeben wird. d) Förderung, Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft Streuobstwiese - als Ort artenreicher Tier-, Pflanzen- und Sortenvielfalt. e) den Erhalt der Streuobstwiesen. Hierzu sind Menschen mit und ohne Einschränkungen und Organisationen mit geeigneten Maßnahmen und Hilfsmitteln zu versorgen und zu befähigen. Die Befähigung erfolgt dabei unter anderem durch ein aktives Bildungsangebot. f) Vernetzungen und Kooperationen mit Initiativen, öffentliche Stellen, Forschungseinrichtungen und relevanten Unternehmen. g) Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zum Zweck praxis-relevanten und gesellschaftlichen Austauschs.
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