Betätigung im Bereich des Strahlenschutzes, insbesondere: 1.1 die Sachverständigenprüfung nach RöV, 1.2. Qualitätssicherungsmaßnahmen nach RÖV (auch nach Nebenverordnungen, Regelwerken, Richtlinien und einschlägigen Normen), 1.3 Gutachten zu Fallen, die direkt oder indirekt mit der Erzeugung von Röntgenstrahlung in Zusammenhang stehen, 1.4 Sachverständigenprüfung nach Aufl. 10 Mustergenehmigung zu § 3 Strahlenschutzverordnung (Dreijahresprüfung von Gammadurchstrahlungsgeräten), 1.5 die Planung und Berechnung von Be- und Durchstrahlungsräumen 1.6 allgemeine gutachterliche Tätigkeiten und Begutachtungen im technischen Bereich.
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