Gesetzlich nach §§ 33 und 49 Steuerberatungsgesetz für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, die Erstellung von Jahresabschlüssen, die Übernahme von Treuhandgeschäften und die betriebswirtschaftliche Beratung. Erlaubnispflichtige Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes ist nicht Gegenstand der Gesellschaft.
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