Häusliche Alten und Krankenpflege gem. den § 37, 39 und 45b SGB Xl sowie nach SGB V, insbesondere: - Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung und Versorgung nach operativen Maßnahmen, - Beratung in allen Fragen zur Pflegeversicherung und zur Finanzierung der Leistungen, - Grundpflege bei Schwer- und Langzeitkranken jeden Alters (als Pflegesachleistung), - hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsdienste (als Pflegesachleistung), - Hilfe bei Anträgen (Sozialberatung), - Pflegeberatung, Pflegeanleitung und Gesprächskreise für pflegende Angehörige (Angehörigenarbeit), - seelsorgerische Begleitung und weitere lokal angebotene Leistungen oder deren Koordination (z. B. Fahrdienste, Hauswirtschaft, Essen auf Rädern/Mahlzeitendienst). Die Kosten für die Leistungen werden entweder vom Leistungsempfänger vollständig selbst oder abzüglich einer festgelegten Zuzahlung von der jeweils zuständigen Versicherung (Gesetzliche oder private Krankenkasse oder Pflegeversicherung) übernommen.
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