Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung zu politischer Partizipation sowie die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens durch gesellschaftliche Teilhabe. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung und Förderung von Forschungsprojekten zu Form und Entwicklung der gesellschaftlichen wie politischen Beteiligung von Menschen am demokratischen Gemeinwesen (z.B. Forschung zur Bedeutung von Partizipation für den Einzelnen, Institutionen oder das Gemeinwesen; Motive und Barrieren für politische Beteiligung; Gesellschaftliche Entwicklungen, die Form und Verhalten von politischer Partizipation verändern). Verbreitung von wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Partizipation sowie Förderung des Dialogs zwischen Wissenschaft, Politikschaffenden und Bürgern (z.B. durch die Organisation und Ausrichtung von Veranstaltungen wie Podiumsdiskussionen, Internetforen, Kongressen und wissenschaftlichen Workshops). Publikation von Forschungsergebnissen. Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Pressemitteilungen, Pressekonferenzen oder Informationsveranstaltungen).
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