Alle Beratungs- und Planungsleistungen im Bauwesen mit dem Schwerpunkt der Objekt- und Tragwerksplanung im Ingenieur- und Brückenbau, insbesondere Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); Durchführung von Bauwerksprüfungen nach DIN 1076; Bauüberwachungs- und Bauleitungsaufgaben nach den Landesbauordnungen als Bauleiter, Bauüberwacher oder Fachbauleiter; Leistungen der Instandhaltungsplanung/ Betoninstandsetzung; alle sonstigen Berufsaufgaben nach § 27 Abs.1 BauKaG NRW; Vermittlung von Dienstleistungen bei der Planung im Bauwesen wie zum Beispiel Ingenieur- und Konstrukteurstätigkeit im Ausland; Tätigkeit als Generalplaner unter Verwendung von Dienstleistungen Dritter; Tätigkeit für öffentliche, private und gewerbliche Auftraggeber. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.
Ingenieurbüro
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