Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 2 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere: die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Institutionen; die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten; die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten; treuhänderische Tätigkeiten einschließlich der treuhänderischen Verwaltung; die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten; die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und der Ablauforganisation, ferner die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung; die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen sowie einzelner Vermögensgegenstände; die Tätigkeit als Sachverständige und die Erstellung von Gutachten.
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