Betrieb eines Inklusionsunternehmens iSd § 68 AO zur Beschäftigung primär, aber nicht ausschließlich, schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, insbesondere durch Erbringung handwerklicher Dienstleistungen im Bereich der Gebäudepflege, Garten- und Landschaftspflege, Gebäudesanierung und Gebäudeumgestaltung und ferner Produktion und Handel mit Möbeln. Die Gesellschaft wird zudem Beratungs- und Betreuungsleistungen zur Inklusion erbringen, aber auch zur Förderung unterstützungsbedürftiger Personen, die nicht die Voraussetzungen des § 68 Nr. 3 AO, aber des § 53 AO erfüllen.
Sozialwesen
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