Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mitdtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens. Die Gesellschaft dient der Pflege und Betreuung von körperlich, geistig oder seelisch kranken und alten Menschen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz sowie der selbstlosen Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Leitung und das Betreiben von Altenpflege- und Wohnheimen sowie sämtliche Dienstleistungen im Bereich der Alten- und Behindertenpflege. Die Körperschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Sozialwesen
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