Installation und das Betreiben von Anlagen zur Energieerzeugung aller Art, insbesondere, aber nicht abschließend solcher Anlagen zur Energiegewinnung, die nach dem Erneuerbare - Energien - Gesetz (EEG) gefördert werden, zum Beispiel Anlagen zur Energiegewinnung aus Wasserkraft, Deponiegras, Klärgas und Grubengas, Biomasse, Geothermie, Windenergie sowie solarer Strahlungsenergie (z. B. Photovoltaik). Die Gesellschaft ist zur Vornahme und Ausführung aller mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängenden Geschäfte oder Handlungen, soweit diese zur Erreichung des Gesellschaftszwecks als dienlich erscheinen oder die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern geeignet sind, berechtigt. Die Gesellschaft kann sich im In- und Ausland mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand beteiligen oder solche Unternehmen gründen. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie ist auch berechtigt, den Gegenstand ihrer Unternehmung in jeder anderen rechtlich zulässigen Weise zu erweitern.
Energieversorgung
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