Für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten.Rechtsberatung ist der Gesellschaft gestattet, soweit sie berufsrechtlich durch eine/einen entsprechende/n Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt ausgeführt wird. Hierbei ist es gleichgültig, ob es sich um einen Gesellschafter/in oder um angestellte Berufsträger handelt. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften und berufsständischen Vereinigungen zu beteiligen, soweit dieses rechtlich zulässig ist. Die Gesellschaft darf weitere Beratungsstellen bzw. Zweigniederlassungen errichten, soweit die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Treuhandtätigkeiten sind zugelassen.
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