Steuerberatungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft sowie der öffentlichen Hand, ferner sämtliche für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten für die o. g. Auftraggeber gemäß §§ 1, 33, 57 Abs. 3 des Steuerberatergesetzes (StBerG), insbesondere: a) die Durchführung von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstiger Institutionen, b) die Beratung und Vertretung in Steuersachen und Hilfestellung bei der Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten, c) die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, d) die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, e) die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, f) die Tätigkeit als Sachverständiger und die Erstellung von Gutachten. Handels und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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