1. Die Förderung der Erziehung, Bildung und Persönlichkeitsentfaltung von Kindern in der Pädagogischen Schulbetreuung. 2. Die Gesellschaft strebt die Verbindung und Zusammenführung aller Personen an, die am Wohle der betreuten Kinder der Schule interessiert sind. Hierzu gehören Erzieher/-innen, das Lehrerkollegium, Eltern, Großeltern/Verwandte, der Elternbeirat sowie der Schulträger. 3. Beschaffung von externen pädagogischen - und sonstigen Betreuungspersonen, Bereitstellung von zusätzlichen Angeboten zur Förderung und Unterstützung von Kindern (zum Beispiel Sport-AG, musikalische Förderung, Schulgarten, Lese-/Rechtschreibförderung) zu ermöglichen; 4. Unterstützung bei der Integrationsarbeit von auffälligen und behinderten Kindern; Unterstützung von bedürftigen Kindern der Schule, Beschaffung von besonderen Spiel- und Beschäftigungsmaterialien; 5. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Unterhaltung eines Schulhorts zur Betreuung von Kindern vor und nach Schulschluss. 6. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen, insbesondere sich unmittelbar und mittelbar an anderen Unternehmen zu beteiligen, die ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen.
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