Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und Behinderte. Zu diesem Zweck wird ein Integrationsunternehmen nach § 132 SGB IX geschaffen. Dieses Unternehmen dient der Beschäftigung von Schwerbehinderten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund der Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt.
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