Wirtschaftliche Erbringung von nicht-ärztlichen Dienstleistungen und damit zusammenhängenden nicht-medizinischen Tätigkeiten im Zusammenhang und zum Zwecke der Erfüllung von gesetzlichen Aufgaben des Landkreises Weilheim-Schongau, insbesondere (aber nicht ausschließlich) im Bereich des Gesundheitswesens für die Krankenhäuser Schongau und Weilheim sowie weitere Einrichtungen der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau. Soweit gesetzlich (insbesondere nach der Landkreisordnung) zulässig und nach diesem Gesellschaftsvertrag nicht untersagt, ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Des Weiteren die Überlassung von Personal nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie Arbeitsvermittlung für die Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau und mit dieser verbundene Unternehmen. Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgt vorwiegend, jedoch nicht ausschließlich in den unter § 2 Abs. 1 genannten Einrichtungen.
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