Abfallwirtschaft; Unterhaltung von Straßen, Wegen, Plätzen und Gräben im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht; Reinigung öffentlicher Straßen, Wege, Plätze und Gräben; Abwasserbeseitigung; Planung und Unterhaltung der städtischen Grün-, Sport- und Spielflächen; Betrieb von Stadtgärtnerei und Gewächshäusern; Betreuung der städtischen Sporthallen und -anlagen (Grünanlagen und Hallenwarte). Die Betriebsleitung gemäß § 2 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes besteht aus einer Betriebsleiterin oder einem Betriebsleiter. Sie bzw. er vertritt im Rahmen der laufenden Betriebsführung einzeln. Im übrigen wird der Eigenbetrieb durch den Magistrat der Stadt Neu- Isenburg gesetzlich vertreten. Betriebsleiterin: Celten, Constanze, Neu Isenburg, *09.03.1962.
Ämter & Behörden
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