Förderung kirchlicher Zwecke gemäß § 54 AO/ kirchlich - diakonischer Aufgaben, die Förderung der Altenhilfe, die Förderung der Berufsbildung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch - die Unterhaltung und den Betrieb von Altenpflegeheimen, Einrichtungen des Wohnens mit Service und der neurologischen Schwerstpflege; - Betrieb und Angebot von ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistungen im häuslichen und/oder ambulanten Bereich; - Angebote und Maßnahmen zur Altenpflegeausbildung sowie der Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Altenpflege und des Gesundheitswesens, insbesondere auch von Personal, Mitarbeitern und sonstigen Pflegepersonen. Der Gesellschaftszweck wird auch verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen selbst i.S.v. §§ 51ff AO steuerbegünstigten Körperschaften des Unternehmensverbunds der Stiftung FRIEDEHORST und ihrer nachgeordneten Gesellschaften, i.S.v. § 57 Abs. 3 AO nach Maßgabe einer dem Finanzamt vorzulegenden Liste kooperierender steuerbegünstigter Körperschaften.
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