Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \\Steuerbegünstigte Zwecke\\ der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist es, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind und die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach §§ 111 Abs. 1 Nr. 2 und 60 SGB IX als \\anderer Leistungsanbieter\\ im Sinne des § 123 Abs. 1 SGB IX. Bei der Umsetzung der Leistungen sind die in der Anlage 1, niedergelegten Haltungen und Grundsätze zu wahren. Die Gesellschaft wirkt dabei planmäßig mit ihren Gesellschaftern, die im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, zusammen. Sie schließt die Verträge mit dem Eingliederungshilfeträger und den Teilnehmern der Maßnahmen in eigenem Namen ab, erbringt Querschnittsaufgaben der zentralen Verwaltung, der Qualitätssicherung, des Rechnungswesens usw.
Sozialwesen
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