Gesellschaft fördert die Diakonie als Lebens- und Wesensäußerung der Evangelischen Kirche. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Hilfe für Menschen mit Behinderung, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, des bürgerschaftlichen Engagements sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen des § 53 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der in Absatz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke, durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO), wobei vorrangig der Gesellschafter, dessen steuerbegünstigte Tochter- und Beteiligungsunternehmen sowie andere den Zieglerschen nahestehende Organisationen gefördert werden sollen. Die Mittelbeschaffung erfolgt insbesondere durch die Unterhaltung und Verpachtung von Pflegeimmobilien. Darüber hinaus werden die Satzungszwecke verwirklicht insbesondere durch Kooperationen gem. Absatz 5) mit anderen Körperschaften. Zweck der Gesellschaft ist schließlich die Überlassung von der Gesellschaft gehörenden Räumen gemäß § 58 Nr. 5 AO an Gesellschafter, Tochter- und Beteiligungsunternehmen sowie andere den Zieglerschen nahestehende Organisationen zur Benutzung für deren steuerbegünstigte Zwecke.
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