Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung. Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht durch die Unterhaltung eines Kinderhauses, bestehend aus Krippe, Kindergarten und Hort. Gegenstand der Gesellschaft ist die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere von Betrieben, die die Betreuung von Kindern im Alter von ca. 12 Monaten bis 10 Jahren (bis Abschluss der 4. Klasse Grundschulde) mit dem Ziel der freien Entfaltung der Persönlichkeit, zum Gegenstand haben. Die Betreuung erfolgt im Rahmen der Vorgaben des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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