1. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der Jugendhilfe. 2. a) Die Förderung der Eziehung, Bildung und Persönlichkeitsentfaltung von Kindern in der pädagogischen Schulbetreuung. b) Die Gesellschaft strebt die Verbindung und Zusammenführung aller Personen an, die am Wohle der betreuten Kinder der Schule interessiert sind. Hierzu gehöhren Erzieher/-innen, das Lehrerkollegium, Eltern, Erziehungsberechtigte, Großeltern/Verwandte, der Elternbeirat sowie der Schulträger. c) Die Beschaffung von externen pädagogischen- und sonstigen Bertreuungspersonen, Bereitstellung von zusätzlichen Angeboten zur Förderung und Unterstützung von Kindern (zum Beispiel Sport-AG, musikalische Förderung, Schulgarten, Lese/Rechtschreibförderung) zu ermöglichen. d) die Unterstützung bei der Integrationsarbeit von auffälligen und behinderten Kindern, Unterstützung von bedürftigen Kindern der Schule, Beschaffung von besonderen Spiel- und Beschäftigungsmaterialien. e) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Unterhaltung eines oder mehrerer Schulhorteinrichtungen zur Betreuung von Kindern vor, während und nach Schulschluss.
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