Förderung des traditionellen Brauchtums in Köln einschließlich des Karnevals. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - die Teilnahme am Kölner Rosenmontagszug und sonstigen Karnevalszügen, - die Durchführung von Karnevalssitzungen und kulturellen Veranstaltungen, - den Aufbau und Unterhalt einer Tanzgarde und eines Musik-Korps und eines Reiter-Korps, - der Nachwuchsförderung in den vorgenannten Bereichen, - der Pflege der Kölner Mundart. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie wirtschaftliche Zwecke.
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