1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 Abgabenordnung). 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch - Hilfe für Menschen mit einer psychischen Erkrankung, sich in einem beschützten Rahmen zu stabilisieren, Eigenständigkeit und weitgehende Selbstbestimmung zu entwickeln und geeignete Formen für die Bewältigung ihres Alltags zu finden, damit sie wieder am Leben in der Gemeinschaft/Gesellschaft teilnehmen können. Dies geschieht u.a. durch qualifizierte Angebote der sozialpsychiatrischen Begleitung, Beratung und Betreuung durch qualifizierte Mitarbeiter:innen der Gesellschaft. - Schaffung, Angebot und Unterhaltung von betreuten eigenen und angemieteten Wohnmöglichkeiten, um lebenspraktische und soziale Fähigkeiten sowie neue Lebensperspektiven zu entwickeln, eigene Fähigkeiten und Möglichkeiten zu entdecken und zu verwirklichen, anderen Menschen zu begegnen und sich mit ihnen auszutauschen. - Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung und Verwirklichung neuer Lebensperspektiven durch Hilfestellungen im alltagspraktischen Bereich, Unterstützung bei der Sicherung der materiellen Situation, durch Begleitung bei der Suche nach einer passenden Ausbildung/Arbeit und einem Wohn- und Lebensort. - Motivierung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung zur Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben durch inklusive und sozialräumliche Angebote in den Begegnungsstätten der Gesellschaft sowie bei lokalen Kooperationspartnern. - Schaffung von Angeboten zur beruflichen Teilhabe, die den unterschiedlichen Bedarfen der Menschen mit einer psychischen Erkrankung / Behinderung gerecht werden, zum Beispiel: niedrigschwellige Beschäftigungsangebote, Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation sowie Maßnahmen im Berufsbildungs- und Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen. Die Angebote zur beruflichen Teilhabe sollen Menschen mit einer Behinderung die Möglichkeit zum Übergang in inklusive Arbeitswelten erschließen. Außerdem sollen die positiven Begleitfaktoren von Arbeit zur Stabilisierung der psychischen Konstitution und Entwicklung der Persönlichkeit beitragen. Die Gesellschaft will durch Schaffung und Erhaltung von Übergangs-, Wohn- und Nachsorgeeinrichtungen die Wiedereingliederung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung in die Gemeinschaft ermöglichen.
Betreuung, Lebenshilfe & Pflege
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