Initiativen zur Eingliederung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen, bzw. von Behinderung bedrohten Menschen, in das gesellschaftliche Leben; Förderung von Aktivitäten zur gleichberechtigten Entwicklung von seelisch erkrankten und behinderten, bzw. von Behinderung bedrohten Personen, im Arbeits-, Wohn- und Freizeitbereich; Schaffung von beschützten Arbeitsstätten für psychisch erkrankte und behinderte Menschen, durch Einrichtung verschiedener Formen besonderer Arbeitsstätten; Einrichtung von Arbeitstherapieeinrichtungen, Wohngemeinschaften, Wohnheimen, besonderen Beschäftigungsstätten, Werkstätten für psychisch behinderte Menschen, Rehabilitation psychisch kranker Menschen, Tagesstätte, Ambulantem Dienst und Begegnungsstätte und Ambulant Betreutes Wohnen für psychisch erkrankte Menschen, sowie Betreuung der Betroffenen in sozialer und psychologischer Hinsicht; Gewährung arbeits- und sozialpädagogischer Hilfe zur Arbeit sowie beruflicher Qualifizierung als Hilfe zur Selbsthilfe, einschließlich psychosoziale und sozialpädagogische Betreuung; Hilfe für Erwerbslose, Schwerbehinderte, Jugendliche und Arbeitslose, die aufgrund ihre langen oder andauernden Arbeitslosigkeit den physischen oder psychischen Belastungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht, nicht mehr oder noch nicht, ohne fremde Hilfe gewachsen sind;Maßnahmen zur Erwachsenenbildung, arbeitsmotivierende Maßnahmen, Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher und gemeinnütziger Arbeitsplätze, im sozialen Dienstleistungsbereich oder sonstige Maßnahmen mit ähnlicher Zielsetzung, Begleitung und Betreuung von Praktikanten/ Beschäftigten in Probearbeitsverhältnissen, Trainingsmaßnahmen, Begleitung von TeilnehmerInnen in Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation (Arbeitserprobung, Diagnostik); Begleitung und Betreuung von psychisch beeinträchtigten Menschen, Hilfen bei der beruflichen Integration; Förderung von Initiativen zu gemeinsamer kultureller Betätigung von psychisch erkrankten Menschen und interessierten Mitbürgern; Zusammenarbeit mit Projekten anderer gemeinnütziger oder mildtätiger Vereine und Gesellschaften, Institutionen und Körperschaften öffentlichen Rechts, die sich mit ähnlichen Aufgaben befassen, Förderung aller Initiativen, die Personen gemäß § 53 Abgabenordnung zugute kommen; Förderung wissenschaftlicher Forschungen über die Möglichkeiten des Miteinanderlebens von psychisch erkrankten und psychisch gesunden Menschen; Förderung von Informationsvermittlung in der Öffentlichkeit über die Ergebnisse von Forschungen zum Miteinanderleben von psychisch erkrankten und psychisch gesunden Menschen, Förderung und Entwicklung von psychotherapeutischen Angeboten für Menschen mit einer psychischen Erkrankung bzw. Behinderung; Beteiligung an und Betrieb von Integrationsprojekten i. S. von § 68 Nr. 3 c AO Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben und Einrichtungen zur Förderung behinderter Menschen übernehmen und betreiben. Die Gesellschaft wird mit anderen Trägern der freien Wohlfahrtspflege sowie an deren im psychiatrischen Bereich tätigen Organisationen und Einrichtungen zusammenarbeiten. Die Gesellschaft darf sich an anderen mildtätigen und gemeinnützigen Einrichtungen beteiligen und Mittel zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken bereitstellen. Eine Beteiligung an anderen Unternehmen ist nur zulässig, soweit diese nicht über eine Vermögensverwaltung hinausgeht.
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