Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften, insbesondere börsennotierten Immobilienaktiengesellschaften. Die Gesellschaft kann Ankäufe von Anteilen an Immobiliengesellschaften nur bis zum Ablauf des 31.12.2013 vornehmen (Investmentperiode). Diese Investmentperiode kann durch einstimmigen Gesellschafterbeschluss der Kommanditaktionäre, dem auch die persönlich haftenden Gesellschafter zustimmen müssen, verlängert werden.
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