Durch ihre Tätigkeit den diakonischen Auftrag der Evangelischen Kirche auf der Grundlage des Evangeliums erfüllen zu helfen. Zweck der Stiftung ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitswesen, der Bildung und Erziehung, der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Jugendhilfe sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Erfüllung folgender Aufgaben: a) die Sorge für kranke, gebrechliche, behinderte, alte und hilfsbedürftige Menschen in eigenen Einrichtungen und/oder in Einrichtungen anderer Träger; b) den kirchlichen Dienst an den Menschen, für die die Stiftung und die ihr verbundenen Einrichtungen tätig sind, sowie an allen ihren Mitarbeitern; c) die Aus-, Fort- und Weiterbildung für die unter lit. a) und b) genannten Aufgaben, insbesondere durch Veranstaltung von Seminaren sowie durch Vergabe von Stipendien; d) die Versorgung ihrer Diakonissen und die Förderung Diakonischer Gemeinschaften. Ferner obliegt der Stiftung die Durchführung von Gottesdiensten und die Gestaltung des gemeindlichen Lebens in der für die Stiftung errichteten "Evangelisch-lutherischen Anstaltsgemeinde Henriettenstiftung Hannover" in Zusammenarbeit mit der "Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Annastift". Neue.
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