1. Die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Ziel ist es, gesellschaftsrechtliche Barrieren abzubauen, die soziale und berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Alltag zu ermöglichen und ein gleichberechtigtes Miteinander zu schaffen. 2. Zur Verwirklichung dieser Zwecke errichtet, unterhält und/oder betreibt die Gesellschaft insbesondere - Schulen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, - Schulische und berufsbildende Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wie beispielsweise das Berufsbildungswerk nebst Tag-Werken sowie Begleitung an externen Arbeitsplätzen, - Einrichtungen zur stationären, teilstationären und ambulanten Assistenz, Pflege und Förderung von Menschen mit Behinderungen, - Beratungs- und Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige, - Information der Öffentlichkeit über technische, didaktische und andere Möglichkeiten, um die Rehabilitation sowie die soziale und berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderung zu unterstützen, - Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, - sowie vergleichbare Hilfsangebote zur Förderung, Unterstützung, Integration und Inklusion von Menschen mit Behinderungen. 3. Darüber hinaus fördert die Gesellschaft kirchliche Zwecke insbesondere durch das Abhalten von Gottesdiensten in Kirchen und gottesdienstlichen Räumen sowie die seelsorgerliche Betreuung von kranken, zu pflegenden und zu rehabilitierenden Menschen. 4.Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke im Sinne evangelischer Diakonie als Lebens und Wesensäußerung der Kirche und in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe. 5. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienen. Sie kann insbesondere weitere Einrichtungen oder steuerbegünstigte Gesellschaften gründen oder sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann alle zur Unterhaltung der genannten Einrichtungen notwendigen Nebenbetriebe und flankierenden Einrichtungen gründen oder betreiben. 6. Die Zwecke der Gesellschaft werden ferner durch die Weitergabe von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO für den Verein Annastift e. V. - Orthopädisches Rehabilitationszentrum - sowie die dem Unternehmensverbund der DIAKOVERE zugehörigen steuerbegünstigten Gesellschaften nebst Trägereinrichtungen zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke verfolgt. 7. Die in § 2 Nr. 1 genannten Zwecke werden darüber hinaus jeweils im Einsatz für den steuerbegünstigten Bereich sowohl durch die Erbringung von Service-, Verwaltungs- und weiteren Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften verwirklicht bzw. als auch von diesen anderen Körperschaften gegenüber der Gesellschaft erbracht (§ 57 Abs. 3 AO). a) Die Art und Weise der Kooperation umfasst insbesondere: i. Verwaltungsleistungen (u.a. Buchhaltung, Controlling, Personal, zentraler Einkauf und andere Konzernleitungsaufgaben) und weitere Unterstützungsleistungen (u.a. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Justiziariat, politische Interessenvertretung), ii. Nutzungsüberlassungen von Wirtschaftsgütern, insbesondere Immobilien, iii Personalgestellungen, beispielsweise für medizinische und pflegerische Dienstleistungen sowie für Handwerks- und Hausmeistertätigkeiten. b) Kooperationspartner sind insbesondere i. die steuerbegünstigten Gesellschaften und Körperschaften im Unternehmensverbund der DIAKOVERE nebst Trägereinrichtungen, insbesondere die DIAKOVERE gGmbH; ii. weitere steuerbegünstigte Körperschaften, soweit deren Zwecke den zuvor genannten entsprechen. Hinsichtlich der steuerbegünstigten Körperschaften ergibt sich eine namentliche Benennung der einzelnen Kooperationspartner aus einer Aufste
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