1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung. 2) Zweck der Gesellschaft sind: - Förderung der Jugend- und Altenhilfe; - Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer- Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; - Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, und Behinderte - Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie - Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder aus wirtschaftlichen Gründen der Hilfe bedürfen, - Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 AO. Wegen der Verwirklichung der Satzungszwecke wird auf die Angaben im jeweiligen aktuellen Gesellschaftsvertrag verwiesen.
Sozialwesen
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