1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Hilfe für Menschen mit Behinderungen, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO und die Verfolgung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 AO. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Erbringung von Leistungen integrativer, psychosozialer, sozialtherapeutischer und medizinischer Hilfen sowie durch die Unterhaltung von Einrichtungen der stationären Altenhilfe. Die Gesellschaft unterhält Einrichtungen und bietet Angebote an, insbesondere in folgenden Arbeitsbereichen: a) Kirchenkreissozialarbeit, die psychosoziale Beratungsdienste verschiedener Art im Rahmen einer allgemeinen Sozialberatung anbietet; b) Arbeitslosenberatung; c) Offene Altenarbeit; d) Fachstelle für Sucht und Suchtprävention, die sich der Beratung, Betreuung und Behandlung von Suchtkranken sowie der Verhinderung von Suchterkrankungen widmet; e) Evangelisches Beratungszentrum, das psychosoziale und psychologische Beratungsdienste verschiedenster Art umfasst, f) Jugend- und Familienhilfe, bei der die Gesellschaft mit der Abteilung Die Leine-Lotsen Angebote der ambulanten Erziehungs- und Beratungshilfe sowie weitere soziale Dienste im Bereich Kinder, Jugend und Familie anbietet sowie ein Projekt Gewaltprävention unterhält; g) SINA - Soziale Integration neue Arbeit, eine Einrichtung die junge Frauen mit und ohne Kind auf ihrem Weg in den Beruf über den Weg Jugendwerkstatt oder Teilzeitausbildung fördert; h) Migrationsberatung, insbesondere durch den Bereich ProMigration; i) Beratung von Personen in besonders schwierigen Lebenslagen; in dem Zusammenhang unterhält sie eine zentrale Beratungsstelle; j) Straffälligenhilfe, bei der die Gesellschaft insbesondere die Beratungsstelle Resohelp unterhält; k) Stationäre Altenhilfe; die Gesellschaft betreibt insbesondere das Pflegeheim Badenstedt und die Hausgemeinschaften Waldeseck. 3. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch Mittelbeschaffung zur Förderung der in Ziffer 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden.
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