1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und des Wohlfahrtswesens. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Errichten und Betreiben von Schulen und Ausbildungsstätten für Mitarbeitende von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Die Gesellschaft betreibt insbesondere das Comenius-Berufskolleg als Fachschule für Sozialpädagogik und bietet Fachseminare für Altenhilfe sowie externe Fort- und Weiterbildungsprogramme an. 3. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich mit den zur Unternehmensgruppe \"Evangelischer Verbund Ruhr gGmbH\" gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften durch die Entgegennahme und das Erbringen von Leistungen jeglicher Art, durch Nutzungsüberlassungen sowie die Gestellung von Personal. Zu den empfangenen Leistungen gehören Leistungen im Zusammenhang mit Gebäudemanagement und Nutzungsüberlassung sowie Verwaltung von Mobilien und Immobilien, Managementleistungen, Leistungen auf dem Gebiet von Beauftragtenwesen, Datenschutz, Arbeitssicherheit und Brandschutz, Leistungen im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit, Leistungen zur Entwicklung und Förderung von Personal, Leistugen im Bereich der Beschaffung von Wirtschafts-, medizinischem und Verwaltungsbedarf, Leistungen der Speisenversorgung, Wartungs-, Reinigungs- und Instandhaltungsleistungen, Leistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie, Telekommunikation und Digitalisierung, Verwaltungsdienstleistungen wie Finanz- und Rechnungswesen bzw. Leistungsabrechnung, Controlling, Personaldienste, Versicherung und Fuhrparkmanagement. 4. Der Gesellschaftszweck wird gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht durch Mittelbeschaffung (z. B. durch Fundraising und Spendenaufrufe) zur Förderung der in Ziffer 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 5. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen gründen oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.
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