(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie des Wohlfahrtswesens und die selbstlose Unterstützung der infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesener Personen. (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Planung und Durchführung von betreuerischen und pflegerischen Hilfen für Senioren und für pflegebedürftige und behinderte Menschen im Bereich der Alten- und Behindertenhilfe sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Initiativen. (3) Gegenstand der Gesellschaft können weiterhin begleitende Dienste für den unter Absatz (2) genannten Personenkreis sein, insbesondere Maßnahmen der Angehörigenarbeit sowie Maßnahmen, die der Förderung der Selbständigkeit in der eigenen Häuslichkeit dienen. Dies schließt beratende Tätigkeiten mit ein. (4) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von stationären Pflegeheimen, teilstationären Tagespflegeangeboten sowie von ambulanten Diensten im Sinne des SGB XI bzw. SGB V und die Unterhaltung von Altenbegegnungsstätten. (5) Durch Wahrnehmung der vorgenannten Aufgaben wird die Gesellschaft im Sinne evangelischer Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Kirche und in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe tätig. (6.
Sozialwesen
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