1.) Diakonie ist Wesensäußerung der Kirche. Deshalb gehört die gesamt Arbeit der Diakonie als ganzheitlicher Dienst durch Wortverkündung und helfenden Beistand zu den Lebensäußerungen der Kirche. 2.) In diesem Sinne sind insbesondere die Förderung, Pflege, Betreuung, Behandlung und Therapie von Menschen mit einer Behinderung im Rahmen von ambulanten, teilstationären und stationären Diensten und Einrichtungen für diese und das Anbieten von Wohnmöglichkeiten sowie Arbeits- und Beschäftigungsstätten - ohne Rücksicht auf Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Religion, Konfession oder Wohnsicht - sowie die Ausbildung für sozialpflegerische Berufe Gegenstand des Unternehmens. 3.) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Nebengeschäfte zu betreiben, die dem Hauptzweck der Gesellschaft dienen. Sie ist berechtigt, Verwaltungs-, Versorgungs- und sonstige Dienstleistungen auch Dritten gegenüber zu erbringen. Darüber hinaus darf sie sich an anderen Gesellschaften und Rechtsträgern, insbesondere der Behindertenhilfe beteiligen sowie die Betriebsführung von anderen Unternehmen und Rechtsträgern mit vergleichbarer Zielsetzung übernehmen. 4.) Die Gesellschaft beantragt die Mitgliedschaft im Diakonischen Werk der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers e.V. und ist damit dem Diakonischen Werk der Evang. Kirche in Deutschland als anerkannten Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angeschlossen.
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