1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, die Förderung des Wohlfahrtswesens und von Wissenschaft und Forschung sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO insbesondere mit den steuerbegünstigten Verbundunternehmen \\diakonis - Stiftung Diakonissenhaus\\, der \\diakonis Detmold gemeinnützige GmbH\\, der \\diakonis Lage gemeinnützige GmbH\\und der \\diakonis Pflegeschule gemeinnützige GmbH\\ durch die Erbringung und den Bezug von Funktionsleistungen und zentralen Diensten. Zu den zu erbringenden Funktionsleistungen und zentralen Diensten gehören insbesondere Hauswirtschaftsdienste, Gebäudereinigung, Logistik-, Hol- und Bringedienste, haustechnische Dienste, Wäschereinigung und Pflege der Außenanlagen. Ferner kann die Gesellschaft alle mit den zu erbringenden Dienstleistungen verbundenen Nebenleistungen tätigen einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Transportdienste. 2. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks unter Berücksichtigung des § 3 dienlich sind, sofern nicht Bestimmungen des Abschnittes \\Steuerbegünstigte Zwecke\\ der Abgabenordnung (AO) entgegenstehen. In diesem Rahmen kann die Gesellschaft auch Geschäftsbesorgungsverträge jeder Art abschließen, eigene Rechtsträger gründen oder sich an anderen Rechtsträgern beteiligen. Zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Zwecke kann die Gesellschaft sich Dritter bedienen. 3. Ebenso kann der Gesellschaftszweck durch das Halten und Verwalten von Anteilen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften im Sinne des § 57 Abs. 4 AO verwirklicht werden. 4. Die Gesellschaft kann Nebenbetriebe und flankierende Einrichtungen mit gleichartiger Zielsetzung unterhalten und betreiben. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen, insbesondere auch weitere Einrichtungen vorgenannter Art gründen oder sich an bereits bestehenden Einrichtungen oder Gesellschaften mit gleichartiger gemeinnütziger Zielsetzung beteiligen. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten. 5. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch Mittelbeschaffung zur Förderung der in Absatz 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Die haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO.
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