1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, die Förderung des Wohlfahrtswesens und von Wissenschaft und Forschung sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft dient der Behandlung, Pflege und Betreuung alter, kranker, gebrechlicher und hilfsbedürftiger Menschen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz sowie der ambulanten vor- und nachstationären Behandlung, Pflege und Betreuung hilfsbedürftiger Menschen. 2. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die stationäre Aufnahme, durch ambulante vor- und nachstationäre Behandlung, Pflege, Betreuung und Rehabilitation dieser Menschen sowie durch die häusliche Kranken-, Alten- und Familienpflege. Darüber hinaus unterhält die Gesellschaft Mahlzeitendienste für hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 AO. Die Gesellschaft unterhält dazu - Einrichtungen der ambulanten, teil- und vollstationären Pflege, - Einrichtungen für Betreutes Wohnen, - Ambulante Pflegedienste. 3. Der Gesellschaftszweck wird auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO insbesondere mit den steuerbegünstigten Verbundunternehmen \"diakonis - Stiftung Diakonissenhaus\", der \"Diakonis Servicegesellschaft gemeinnützige GmbH\", der \"diakonis Detmold gemeinnützige GmbH\" und der \"diakonis Pflegeschule gemeinnützige GmbH\" durch die Erbringung und den Bezug von Funktionsleistungen und zentralen Diensten. Zu den zu erbringenden Funktionsleistungen und zentralen Diensten gehören z. B. Vermietungsleistungen und Personalgestellungen sowie weitere Unterstützungsleistungen organisatorischer, wirtschaftlicher, administrativer und personeller Art. 4. Ebenso kann der Gesellschaftszweck durch das Halten und Verwalten von Anteilen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften im Sinne des § 57 Abs. 4 AO verwirklicht werden. 5. Die Gesellschaft kann Nebenbetriebe und flankierende Dienste mit gleichartiger Zielsetzung unterhalten und betreiben. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen, insbesondere auch weitere Einrichtungen vorgenannter Art gründen oder sich an bereits bestehenden Einrichtungen oder Gesellschaften mit gleichartiger gemeinnütziger Zielsetzung beteiligen. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten. 6. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch Mittelbeschaffung zur Förderung der in Absatz 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Die haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO.
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