Förderung der Altenhilfe und die Förderung des Wohlfahrtswesens. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung und den Betrieb ambulanter, teil- und nachstationärer Behandlungs-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen zur häuslichen Pflege (zum Beispiel durch den Betrieb von ambulanten Pflegediensten und Tagespflegen) sowie zur Kranken-, Alten- und Familienpflege mit den sonstigen Nebenbetrieben und flankierenden Diensten. Der Zweck der Körperschaft wird auch durch ein planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften erreicht (Kooperation). Die Kooperation erstreckt sich auf die Stiftung Haus Zuflucht, Soltau, und auf alle steuerbegünstigten Gesellschaften, an denen die Stiftung Haus Zuflucht, Soltau, unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Die Kooperation betrifft insbesondere die Nutzungsüberlassung von Gebäuden, Dienstleistungen in den Bereichen Verwaltung, Qualitätssicherung, Geschäftsleitung und Wäscherei sowie die Gestellung von Personal z.B. im Bereich der Pflege.
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