Im Sinne des § 52 AO die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, der Hilfe für Verfolgte, für Flüchtlinge und für Menschen mit Behinderung, der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, des Schutzes von Ehe und Familie und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO und die Unterstützung der evangelischen Kirche im Sinne des § 54 AO. Schwerpunkte der Arbeit im Sinne der Diakonie ist dabei die Förderung - der evangelischen Kirche, - der Wohlfahrtspflege, - von Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, - von Arbeits- und Integrationsmaßnahmen, - der lnklusion, - der Hilfe für Flüchtlinge und Migrantinnen/Migranten, - von Betreuungs- und Beratungsangeboten, - von gemeinwesenorientierten Angeboten, - von Bildungsangeboten, - der Hilfe für Strafgefangene und Strafentlassene. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch Einrichtungen der Gefährdetenhilfe, soziale Dienste und Bildungsangebote, insbesondere durch Einrichtungen des betreuten Wohnens und der Wiedereingliederung von benachteiligten Menschen, auch im Arbeitsmarkt, so wie durch die evangelische Familienbildung, Migrationsdienste und eine Schuldnerberatung sowie vergleichbare Einrichtungen. Des Weiteren wird der Satzungszweck durch das planmäßige Zusammenwirken i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich mit den zum Unternehmensverbund gehörenden Gesellschaften sowie dem Ev. Verein für Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften in Wuppertal e. V., verwirklicht, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke insbesondere betriebsnotwendige Dienstleistungen erbracht, Waren beschafft und/oder Vermietungs- und Verpachtungsleistungen ausgeführt werden. Die Gesellschaft kann von den vorstehend genannten Unternehmen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens auch für die Gesellschaft betriebsnotwendige Dienstleistungen empfangen, Waren beziehen und/oder Vermietungs- und Verpachtungsleistungen annehmen. Darüber hinaus kann der Satzungszweck auch durch das Erbringen sowie Empfangen weiterer Lieferungen und Leistungen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen nach §§ 51 bis 68 AO steuerbegünstigten Körperschaften verwirklicht werden.
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