Förderung der Jugendhilfe, der Bildung und Erziehung, der Hilfe für Menschen mit Behinderung, der Familienhilfe und des Wohlfahrtswesens. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von Einrichtungen der inklusiven Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und der Schaffung von ambulanten Erziehungs-, Beratungs- und Betreuungsangeboten sowie Bildungs- und Erziehungsangebote für Kinder und Jugendliche sowie deren Familien, insbesondere unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderung. Ferner dient die Gesellschaft auch der Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Erziehungsberechtigten und sonstigen an der Erziehung beteiligten Personen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch Tagespflegeeinrichtungen für Kinder und Jugendliche unterhalten und betreiben sowie Fortbildungsmaßnahmen für Eltern, Erziehungsberechtige, Mitarbeitende und sonstige an der Erziehung beteiligte Personen sowie von Mitarbeitern aus Kindergärten, Kindertagesstätten und Tagespflegeeinrichtungen durchführen. Die Diakonie Wuppertal - Kinder - Jugend - Familie gGmbH ist beauftragt zum Dienst der Liebe in der Nachfolge Jesu Christi. Ihre Arbeit geschieht in der Bindung an die Heilige Schrift, in Übereinstimmung mit dem Grundartikel der Evangelischen Kirche im Rheinland und Wahrung ihrer Ordnung. Die Diakonie Wuppertal - Kinder - Jugend - Familie gGmbH ist mit großer fachlicher Kompetenz nah bei den Menschen in Wuppertal. Sie arbeitet nach deren Bedarf im Auftrag Jesu Christi helfend, stärkend, ermächtigend (im Sinn von \"empowerment\") und parteilich vor allem für die, denen Teilhabe-Möglichkeiten und Teilhabe-Chancen fehlen. Grundlage dieser Arbeit ist eine starke Vernetzung mit den Gemeinden vor Ort und eine hohe Aufmerksamkeit für aktuelle Probleme. Die Gesellschaft fördert die genannten Zwecke insbesondere durch die Verankerung dieser Aufgaben in der Zivilgesellschaft, durch deren Information, Förderung und Hilfestellungen verschiedenster Art. Des Weiteren wird der Satzungszweck durch das planmäßige Zusammenwirken i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich mit den zum Unternehmensverbund gehörenden Gesellschaften sowie dem Ev. Verein für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe KJFH e. V., verwirklicht, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke insbesondere betriebsnotwendige Dienstleistungen erbracht, Waren beschafft und/oder Vermietungs- und Verpachtungsleistungen ausgeführt werden. Die Gesellschaft kann von den vorstehend genannten Unternehmen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens auch für die Gesellschaft betriebsnotwendige Dienstleistungen empfangen, Waren beziehen und/oder Vermietungs- und Verpachtungsleistungen annehmen. Darüber hinaus kann der Satzungszweck auch durch das Erbringen sowie Empfangen weiterer Lieferungen und Leistungen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen nach §§ 51 bis 68 AO steuerbegünstigten Körperschaften verwirklicht werden. (2) Die Einrichtungen der Gesellschaft und ihrer Beteiligungen stehen allen Menschen ohne Ansehen von Herkunft, Nationalität, Religionszugehörigkeit, ethnischer Zugehörigkeit und sexueller Orientierung offen. (3) Die Gesellschaft soll alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar dienlich sind. Durch Wahrnehmung dieser Aufgabe betätigt sich die Gesellschaft in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche.
Sozialwesen
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