(1) Die Gesellschaft mit Sitz in Hamburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar, gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinn des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und die Unterstützung hilfsbedürftigter Personen sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer Diakoniestation (Ambulanter Pflegedienst) und weiterer Diakonischer Einrichtungen (z. B. Jugendhaus, Familienberatungsstelle) im kirchlich-diakonischen Auftrag, insbesondere der St. Pauli Kirche. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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