1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens. Dies geschieht durch die Pflege von körperlich, geistig oder seelisch kranken und alten Menschen sowie durch die Begleitung und Beratung von hilfsbedürftigen Menschen nach § 53 AO im Sinne evangelischer Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche und in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe durch von der Gesellschaft betriebene Einrichtungen. 2. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung und den Betrieb einer Diakonie- Sozialstation. Die Gesellschaft stellt die Grundversorgung der Bevölkerung mit ambulanter Pflege in der Stadt Rotenburg und der Samtgemeinde Sottrum sicher. 3. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. lnsbesondere darf sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften und Einrichtungen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, gründen oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.
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Sozialwesen
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