1. Zweck des Unternehmens ist die Unterstützung des diakonischen Gesellschafters und seiner Gesellschaften bei deren originären gemeinnützigen diakonischen Aufgaben, insbesondere der Förderung der Alten- und Jugendhilfe, der Bildung und Erziehung, des Wohlfahrtswesens sowie der selbstlosen Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises auf kirchlich-diakonischer Grundlage. Die Gesellschaft wird hierbei als Hilfsperson nach § 57 Abgabenordnung und funktionale Untergliederung (Abteilung) tätig. Alle Mittel der Gesellschaft dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden. 2. In diesem Sinne ist Gegenstand des Unternehmens die Übernahme von Dienst- und Serviceleistungen zur Unterstützung gemeinnütziger Zwecke des Gesellschafters wie folgt: a) Gebäudemanagement, b) Technische Leistungen, c) Speisenzubereitung, d) Serviceleistungen, e) Reinigungs- und Transportleistungen, f) medizinisch-technische Leistungen, g) sowie vergleichbare logistische Tätigkeiten und h) sonstige verwandte Dienstleistungsaufgaben, außerdem artverwandte Tätigkeiten einschließlich Nebenleistungen, jedoch keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.
Sozialwesen
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