Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfebedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abs. 1 Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch ein planmäßiges Zusammenwirken der Gesellschaft mit deren Tochtergesellschaften, die jeweils die Voraussetzungen der §§ 51 - 68 Abgabenordnung erfüllen und Altenhilfeeinrichtungen betreiben. Hierbei erbringt die Gesellschaft gegenüber ihren Tochtergesellschaften insbesondere administrative Unterstützungsleistungen in den Bereichen: - Finanzen/Rechnungslegung - Personalmanagement - Controlling/Qualitätssicherung - Bau-/Immobilienmanagement - Digitalisierung/Datenschutz - Pflegesatzbzw. Entgeltverhandlungen zur kooperativen Verwirklichung der gemeinsamen gemeinnützigen Satzungszwecke. Die Gesellschaft kann ferner als Hilfsperson gem. § 57 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung für andere gemeinnützige Organisationen zur Verwirklichung deren gemeinnütziger Zwecke tätig werden.
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