1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. 2.Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch das Unterhalten und Betreiben von Alten- und Pflegeheimen sowie durch stationäre und teilstationäre Hilfsangebote. 3. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen; - den zur Unternehmensgruppe \"Evangelischer Verbund Ruhr gGmbH\" gehörenden Gesellschaften - dem Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V. durch die Entgegennahme und das Erbringen von Leistungen jeglicher Art, durch Nutzungsüberlassungen sowie die Gestellung von Personal. Zu den empfangenen Leistungen gehören Leistungen im Zusammenhang mit Gebäudemanagement und Nutzungsüberlassung sowie Verwaltung von Mobilien und Immobilien, Managementleistungen, Leistungen auf dem Gebiet von Beauftragtenwesen, Datenschutz, Arbeitssicherheit und Brandschutz, Leistungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, Leistungen zur Entwicklung und Förderung von Personal, Leistungen auf dem Gebiet der Beschaffung von Wirtschafts-, medizinischem und Verwaltungsbedarf, Leistungen betreffend die Speisenversorgung, Wartungs-, Reinigungs- und Instandhaltungsleistungen, Leistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie, Telekommunikation und Digitalisierung, Verwaltungsdienstleistungen wie Finanz- und Rechnungswesen bzw. Leistungsabrechnung, Controlling, Personaldienste, Versicherung und Fuhrparkmanagement sowie Pflege- und Betreuungsleistungen. Zu den erbrachten Leistungen gehören Leistungen im Zusammenhang mit Gebäudemanagement und Nutzungsüberlassung sowie Verwaltung von Mobilien und Immobilien sowie Pflege- und Betreuungsleistungen. 4. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienen, insbesondere auch weitere Einrichtungen vorgenannter Art gründen oder sich an steuerbegünstigten Gesellschaften beteiligen, die ihrerseits Alten- und Pflegeheime betreiben und unterhalten. 5. Die Gesellschaft kann alle zur Unterhaltung der vorgenannten Einrichtungen notwendigen Nebenbetriebe und flankierenden Einrichtungen gründen oder betreiben.
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