Förderung der Jugendhilfe und der Erziehung sowie die Förderung des Schutzes der Familie, der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiöse Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte, und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte, und Behinderte, der Hilfe für Opfer von Straftaten, der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden sowie die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft will jungen Menschen bei der selbstständigen Lebensgestaltung beistehen und sie ermutigen, Kirche und Glauben zu leben sowie an Kultur und Politik zu partizipieren. Die Gesellschaft stärkt das Recht junger Menschen auf Entwicklungsförderung, Erziehung und Bildung, die Grundlage aller Hilfen sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung der Kinder- Jugend- und Familiendienste, die sich aus den ursprünglich speziellen EinzeIaufgabensteIlungen zu einem Verbundsystem der Jugendhilfe entwickelt haben. Die Gesellschaft bietet ein vernetztes Verbundsystem von Hilfen, um den umfassenden regionalen und in Einzelfällen auch überregionalen Bedarfen gerecht zu werden, um unter anderem die Entwicklung von jungen Menschen zu fördern und sie in schwierigen Lebenslagen zu betreuen. Hierfür betreibt und unterhält die Gesellschaft die notwendigen Einrichtungen und Dienste sowie Wohnungen wie beispielsweise stationäre Wohngruppen, sozialpädagogisch betreutes Wohnen, heilpädagogische Tagesgruppen und mobile Jugendarbeit. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, mit den zum Unternehmensverbund \"Diakonie Münster\" gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften durch die Inanspruchnahme von Lieferungen und Leistungen aller Art durch Nutzungsüberlassungen oder durch Personaldienstleistungen. Zu den in Anspruch genommenen Leistungen gehören vor allem Leistungen der Verwaltung und Geschäftsführung, des Controllings, der Buchhaltung, der Faktura bzw. Leistungsabrechnung, Vertragsmanagement, Verwaltung- und Koordinationsleistungen im Zusammenhang mit dem Bundesfreiwilligendienst, Qualitätsmanagement, zentrale Service- und IT-Leistungen, zentraler Einkauf und Beschaffung, Öffentlichkeitsarbeit, Beratungsdienstleistungen, Verwaltung und Entwicklung von Personal, Personaldienstleistungen, Interessenvertretung, Mittelakquise und Fundraising sowie Liquiditätshilfen, Arbeitssicherheitsdienstleistungen, Nutzungsüberlassungen, Bau- und Liegenschaftsverwaltung inklusive Pflege des Außenbereichs sowie Gebäude- und Fuhrparkmanagement. Die in Ziffer 1 genannten Zwecke können auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke. Die Mittelweitergabe erfolgt in erster Linie an die zum Unternehmensverbund \"Diakonie Münster\" gehörenden steuerbegünstigten Gesellschaften. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Auch darf sie andere Gesellschaften gründen, betreiben oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf ferner alle zur Unterhaltung oder Unterstützung der vorgenannten Einrichtungen notwendigen Nebenbetriebe und flankierende Ein
Sozialwesen
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