Förderung des kirchlichen Auftrags gemäß Art. 1 Abs. 4 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (KO EKiR) sowie im Sinne des § 52 AO die Förderung der Jugendhilfe und der Erziehung zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO und die Unterstützung der Evangelischen Kirche im Sinne des § 54 AO, insbesondere durch das Betreiben von Kindertagesstätten. Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder von Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere innerhalb des Ev. Kirchenverbandes Köln und Region, zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der Zwecke nach Ziffer 1 vornehmen. Die Förderung der vorgenannten Körperschaften wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen. Des Weiteren ist Zweck der Gesellschaft die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften, die Träger von Einrichtungen des Gesundheits-, Sozial- und Wohlfahrtswesens sind, sowie die Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr. 2 AO.
Sozialwesen
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827